Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 6: Wer unter Betreuung steht, kann kein Testament mehr aufsetzen.

Menschen, die bereits unter Betreuung stehen, können dennoch ein wirksames Testament ohne die Einwilligung des Betreuers aufsetzen. Nur wenn dem Erblasser die nötige Einsichtsfähigkeit und Erkenntnis über die Tragweite dieses Entschlusses fehlt, darf er kein Testament aufsetzen oder ein bestehendes Testament ändern. Die Testierfähigkeit sollte am besten noch zu Lebzeiten des Betreuten von einem Arzt geprüft werden, um sich vor Erbschleichern zu schützen, die das Testament nach dem Tod anzufechten versuchen.

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