Veröffentlicht inErziehung & Familie, Ratgeber

10 Irrtümer zum Erbrecht, die sich hartnäckig halten

Nach dem Tod eines Angehörigen stellen sich viele Fragen. Wir klären hier 10 häufige Irrtümer rund ums Erbe.

© IMAGO / McPHOTO

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Irrtum 8: Man erbt die Schulden der Eltern auf jeden Fall.

Nicht immer ist zum Zeitpunkt des Erbfalls zu erkennen, ob der Nachlass Wert hat oder man sich mit ihm womöglich überschuldet. Als Erbe haftet man aber für eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Erfährst du von einem Erbe, hast du 6 Wochen Zeit, um den Nachlass zu prüfen und zu entscheiden, ob du das Erbe ausschlägst.

Es gibt zudem die Möglichkeit, beim Nachlassgericht einen Nachlassverwalter zu beantragen, der den Nachlass für dich abwickelt und eventuell verbleibende Werte an dich auszahlt. So haftest du nicht persönlich. Allerdings verringert sich deine etwaige Erbschaft, denn der Nachlassverwalter kann für seine Leistungen eine angemessene Vergütung verlangen.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.