10. Rauchen
Rauchen auf dem Balkon ist das Reizthema schlechthin. Denn hier geraten zwei Grundrechte aneinander: Auf der einen Seite steht das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Lebensführung. Auf der anderen Seite steht das Recht auf Gesundheit und die belästigungsfreie Nutzung der eigenen Mieträume.
Daher kamen die Gerichte in der Vergangenheit oft zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen. Aber es gibt in jüngerer Zeit eine deutliche Entwicklung in eine bestimmte Richtung.
Früher entschieden die Richter meist zugunsten der Raucher. Und zwar egal, wie viel geraucht wurde.
Anfang 2015 kam es jedoch zu einer Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof: Raucher haben auf ihre Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Sie müssen nicht nur ihre eigene Wohnung regelmäßig lüften und den Aschenbecher auf dem Balkon leeren, sie können auch dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen. Welche Zeiten das sind, muss allerdings von Fall zu Fall geklärt werden.