Veröffentlicht inHaus & Garten, Ratgeber

Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

Wohnungsübergabe: nicht alle Mängel müssen vom Mieter nachgebessert werden. Diese 6 Dinge müssen Vermieter beim Auszug hinnehmen.

Schlüsselübergabe.
© IMAGO / SKATA

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

3. Zerkratzter Fußboden

Auch Kratzer im Boden gehören zur normalen Abnutzung einer Wohnung und deren Beseitigung kann nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Für Druckstellen und leichte Kratzer muss der Mieter also nicht aufkommen. Bei Brandlöchern oder Weinflecken auf der Auslegware und Schäden, die über einen normalen Gebrauch hinausgehen, muss der Mieter allerdings nachbessern.

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