Veröffentlicht inHaus & Garten, Ratgeber

Wohnungsübergabe: 6 Dinge, die Vermieter hinnehmen müssen

Wohnungsübergabe: nicht alle Mängel müssen vom Mieter nachgebessert werden. Diese 6 Dinge müssen Vermieter beim Auszug hinnehmen.

Schlüsselübergabe.
© IMAGO / SKATA

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Nachträgliche Mängel

Um sich rechtlich zu schützen, sollten Mieter in einem Übergabeprotokoll sämtliche Mängel festhalten und sich diese auch vom Vermieter unterschreiben lassen. Ist das Protokoll sowohl vom Mieter als auch Vermieter unterschrieben, kann dieser eventuell übersehene Schäden nach dem Auszug nicht in Rechnung stellen. Andersherum bedeutet es für Mieter aber auch, dass alles, was im Protokoll steht, akzeptiert wurde. Man sollte also auf eine genaue Formulierung achten.

Eine Mietwohnung sollte grundsätzlich in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden. Generell müssen Vermieter sich damit abfinden, dass nach einem längeren Gebrauch einer Wohnung Abnutzungserscheinungen sichtbar sind. Schäden, die Mieter fahrlässig in der Wohnung verursacht haben, müssen sie natürlich beheben. Auch bauliche Veränderungen oder Einbauten müssen vor einem Auzug zurückgebaut werden. Alternativ muss vor der Wohnungsübergabe mit dem Eigentümer geklärt werden, was mit ihnen geschehen soll.

Um auf der sicheren Seite zu sein, können Mieter sich bei der Wohnungsübergabe an folgende Checkliste halten:

  • die Wohnung leer und besenrein übergeben
  • Termine per Mail oder schriftlich dokumentieren
  • aktuelle Zählerstände fotografieren
  • Schäden fotografieren
  • sämtliche Schlüssel zurückgeben
  • auf einem Übergabeprotokoll bestehen

Auch die folgenden Artikel liefern dir spannende Einblicke ins deutsche Mietrecht:

Quellen: t-online, women-at.work, mietrecht
Vorschaubild: ©Media Partisans/FUNKE Digital