Homeschooling, fehlende Freizeit- und Betreuungsangebote, ausbleibende Unterstützung: Familien waren von der Corona-Pandemie in besonders auszehrender Weise betroffen. Um wenigstens ein klein wenig Kraft zu tanken, gibt es die Möglichkeit einer Corona-Auszeit „auf Staatskosten“.
Doch die wird offenbar kaum noch genutzt – und die Zeit rennt.
Corona-Auszeit: Was Familien wissen müssen
Kraft für den Alltag tanken: Dafür ist Urlaub da. Doch gerade Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen oder Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, können sich das kaum leisten.
Die Bundesregierung hat daher für die Jahre 2021 und 2022 ein Programm gestartet, das 90 % der Urlaubskosten übernimmt. Doch offenbar wird das Angebot kaum genutzt. Zumindest sind immer noch viele Plätze frei. Und am 31. Dezember 2022 ist Schluss. Höchste Zeit also, die einmalige Gelegenheit zu ergreifen!
Wer Anspruch auf diese Urlaubsunterstützung hat, wie die Corona-Auszeit aussieht und wie man sich dafür bewirbt, erfährst du hier.
1. Wer hat Anspruch auf die Corona-Auszeit?
Für die Corona-Auszeit müssen Familien eine dieser drei Voraussetzungen erfüllen:
- Das Einkommen muss unterhalb einer bestimmten Grenze liegen. Außerdem muss in diesem Fall mindestens ein Kind minderjährig sein.
Ein Online-Check verrät dir, ob ihr Anspruch auf die Förderung habt. - Ein Kind hat eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50. Das Kind muss dabei nicht minderjährig sein, auch das Einkommen spielt in diesem Fall keine Rolle.
- Ein Elternteil hat eine Behinderung mit einem Grad von mindestens 50. In diesem Fall muss mindestens ein Kind minderjährig sein, das Einkommen spielt jedoch keine Rolle.
Auch wenn es noch freie Plätze gibt: Einen Rechtsanspruch auf die Corona-Auszeit gibt es nicht. Du solltest dich also beeilen!
2. Was bekommt man in der Corona-Auszeit?
Die Corona-Auszeit darf bis zu eine Woche dauern. Der Staat übernimmt dabei 90 Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dazu gibt es in der Regel ein breites Freizeitangebot für Familien sowie die Möglichkeiten für Eltern, die Zeit auch mal ganz für sich allein zu genießen.
3. Wohin geht es in der Corona-Auszeit?
Das Förderprogramm bezieht sich auf ausgewählte Familienhotels und Freizeiteinrichtungen in ganz Deutschland. Das heißt, die Unterkünfte passen zu den Bedürfnissen von Familien – auch für Familienangehörige mit Behinderung.
Da es das Förderprogramm schon eine Weile gibt, sind zwar einige beliebte Ferienziele – zum Beispiel am Meer – bereits ausgebucht. Aber besonders im Landesinneren sind noch zahlreiche Termine frei.
Auf dieser interaktiven Karte findest du die teilnehmenden Unterkünfte. Filtere die Anzeige am besten gleich nach Verfügbarkeit.
4. Wie beantragt man die Corona-Auszeit?
- Zunächst solltest du prüfen, ob deine Familie berechtigt ist, an dem Förderprogramm teilzunehmen (siehe Punkt 1).
- Als Nächstes wählst du eine teilnehmende Einrichtung aus, die zu deinem Wunschtermin noch freie Plätze hat (siehe Punkt 3).
- Schreibe die Einrichtung direkt über das Kontaktformular in der interaktiven Karte an. Oder melde dich telefonisch. Die Einrichtung schickt dir dann das Corona-Auszeit-Formular zu.
- Sobald klar ist, dass deine Familie die Voraussetzungen erfüllt, kannst du den „Urlaub auf Staatskosten“ buchen.
Bei Fragen rund um die Corona-Auszeit kannst du dich an die gebührenfreie Beratungs-Hotline des Verbands der Kolpinghäuser e.V. wenden. Die Telefonnummer ist die 0800 866 11 59.
Jeder hat die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen anders erlebt. Mit dem Angebot einer finanziell unterstützten Auszeit können Familien ein paar Tage lang diese Sorgen vergessen, spielen, lachen und die Seele baumeln lassen.
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Quelle: bmfsfj
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