6. Wie ist es mit Kindern auf dem Gehweg?
Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg oder einem baulich von der Straße getrennten Radweg fahren – sie dürfen nicht auf die Fahrbahn und nicht auf dort aufgemalte Radwege oder Schutzstreifen! Bis zu diesem Alter dürfen sie auf dem Gehweg außerdem von einem Erwachsenen begleitet werden.
Zwischen 8 und 10 Jahren können Kinder alle Wege benutzen (Gehweg, Radweg, Schutzstreifen, Fahrbahn), danach gelten für sie die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
7. Dürfen Autos aufgemalte Radwege befahren?
Das kommt auf die Art des Weges an. Ist ein Radweg auf der Fahrbahn mit einer durchgehenden Linie abgetrennt, dürfen Autos diese nicht überfahren.
Ist die Linie gestrichelt, handelt es sich um den oben erwähnten Schutzstreifen. Diesen dürfen Autos unter Umständen benutzen, aber lediglich, um größeren Fahrzeugen kurz auszuweichen. Auf beiden Wegarten darf nicht geparkt oder gehalten werden.
8. Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Ja, dürfen sie, sofern der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auch hier gibt es Sonderregeln: Auf Fahrradstraßen dürfen sie immer nebeneinander fahren, dort haben Radler Vorrang vor allem. Und auch im „geschlossenen Verband“ ist das Nebeneinanderfahren gestattet und Autofahrer dürfen nur überholen, wenn der Platz ausreicht. Geschlossene Verbände sind Gruppen ab 16 Personen.