Irrtum 2: Die Schneeflocke schützt vor Rohrbruch
Dieser Irrtum kann einen teuer zu stehen kommen, wenn man etwa in den Winterurlaub fährt und, um Energie zu sparen, sämtliche Regler auf Frostschutz stellt. Denn diese Einstellung schützt nur den jeweiligen Heizkörper. Frieren bei Dauerfrost allerdings die Leitungen in der Außenwand ein, kommt die Versicherung für die entstandenen Schäden nicht auf. Laut Gerichtsurteil ist nämlich jeder dazu verpflichtet, in der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. Gerade bei längerer Abwesenheit sollten Rohre und Wände daher nicht allzu stark auskühlen. In Mehrfamilienhäusern werden die Heizungsrohre freilich von den anderen Parteien mitbenutzt, wodurch die Gefahr eingefrorener Leitungen sinkt.