Veröffentlicht inLustig & Interessant

Umtausch, Gutschein und Paket: 9 häufige Irrtümer von Kunden

Tücken beim Einkauf

©

Spannende Themen und Wissenswertes mit Aha-Effekt. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

Der Kunde freut sich und der Händler ist zufrieden – so sieht der perfekte Einkauf aus. Im Allgemeinen ist das auch so. Angesichts der unzähligen Geschäfte, die Tag für Tag abgewickelt werden, gelingt der Tausch von Waren gegen Geld überraschend reibungslos.

Umso mehr gibt es ein böses Erwachen, wenn dann doch einmal etwas nicht so klappt wie erwünscht. Deshalb ist es als Kunde wichtig, schon im Vorhinein seine Rechte zu kennen. Dann kann man sich darauf einstellen und Frust vermeiden.



Diese 9 Denkfehler passieren Kunden im Alltag besonders häufig:

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

1. Denkfehler: Es gibt ein Recht auf Umtausch.

Heutzutage nehmen viele Händler gekaufte Ware ohne Murren wieder zurück, selbst wenn sie völlig in Ordnung ist. Ein Recht auf Umtausch gibt es allerdings nicht. 

Tipp: Bist du dir unsicher, kannst du dir bereits beim Kauf ein Recht auf Umtausch schriftlich zusichern lassen. Gerade bei Geschenken kann das sinnvoll sein. Beim Internet-Shopping hat der Kunde übrigens erweiterte Rechte: Bestellte Ware, die nicht den Vorstellungen entspricht, darf innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden. Aus Gründen des Umweltschutzes solltest du dieses Recht allerdings nicht allzu sehr ausreizen.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

2. Denkfehler: Was auf dem Preisschild steht, gilt.

„Aber auf dem Preisschild stand doch ein ganz anderer Preis!“ Gerade an der Supermarktkasse kommt es immer wieder zu Irritationen. Meist rennt der Verkäufer los und guckt nach, denn viele Supermärkte haben die interne Regelung, dass das Preisschild am Regal immer Recht hat. Doch darauf beharren, sollte ein Kunde nicht. Denn rein juristisch zählt stets der Preis an der Kasse.

Tipp: Prüfe sofort, ob der Preis an der Kasse mit dem auf dem Preisschild übereinstimmt. Ist das nicht der Fall, kannst du auf die Kulanz des Händlers hoffen – oder die Ware liegen lassen.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

3. Denkfehler: Gutscheine gelten ewig.

Selbst wenn auf einem Gutschein keine Frist genannt ist – nach 3 Jahren ab Kaufdatum muss der Händler ihn nicht mehr annehmen. Der gezahlte Betrag verfällt.

Tipp: War der Gutschein weniger als 3 Jahre gültig, hast du gute Chancen, dir den Betrag auszahlen zu lassen. Gutscheine dürfen nämlich nur dann kürzere Laufzeiten haben, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt – was nach Ansicht von Juristen sehr selten ist. Der Händler darf bei einer Auszahlung allerdings den Prozentsatz einbehalten, den er normalerweise als Gewinn eingestrichen hätte (etwa 20 %).

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

4. Denkfehler: Pakete müssen innerhalb von 3 Tagen geliefert werden.

Kunden haben keinen Anspruch darauf, dass die Zustellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgt. Selbst wenn man „Express-Versand“ wählt. 

Tipp: In dringenden Fällen kann man mit dem Paketdienst ein Zustellungsdatum schriftlich vereinbaren. Das muss dann eingehalten werden – kostet in der Regel aber auch extra. Ansonsten wird Kunden geraten, dem Paketdienst eine Frist zu setzen, wenn eine Inlandssendung nach 5 Tagen noch nicht angekommen ist. So ist man für einen möglichen Rechtsstreit gerüstet. Nach 7 Tagen sollte man für das vermisste Paket einen Nachforschungsantrag stellen.

Anders sieht es bei Online-Bestellungen aus: Hier ist der Händler dafür verantwortlich, dass die Ware im angegebenen Zeitraum eintrifft – selbst wenn der Paketdienst es verschlampt hat.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

5. Denkfehler: Paket kaputt = Geld zurück.

Das Paket kam an, aber in einem desolaten Zustand. Da bekommt man doch sein Geld zurück – oder etwa nicht? Jein. Denn mit seiner Unterschrift bestätigt der Empfänger nicht nur den Erhalt des Pakets, sondern auch, dass es ordnungsgemäß abgegeben wurde. Zudem müssen Artikel so verpackt werden, dass sie während der Lieferung nicht beschädigt werden können.

Tipp: Ist das Paket sichtbar beschädigt, muss man sich das vom Zusteller schriftlich bestätigen lassen. Nur dann kommt der Lieferdienst für den Schaden auf. Nachbarn sollten kaputte Pakete grundsätzlich nicht annehmen. Bis zur Übergabe an der Haustür ist übrigens der Versandhändler für das Paket verantwortlich. Bei Schäden oder Verlust muss er sich also um Ersatz kümmern bzw. die Kaufsumme erstatten. 

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

6. Denkfehler: Kaputte Ware darf man liegen lassen.

Muss man für den Schaden aufkommen, wenn einem unbezahlte Ware im Laden zu Bruch geht? Im Grunde schon! Es liegt allein an der Kulanz des Ladenbesitzers, wenn er darüber hinwegsieht.

Tipp: Wenn dir etwas kaputtgeht, solltest du immer einen Marktmitarbeiter informieren. Freundlichkeit zahlt sich meistens aus und erspart unangenehme Szenen.

Weitere Dinge, die im Supermarkt eigentlich verboten sind, obwohl sie viele für selbstverständlich halten, zeigt dir dieser Artikel

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

7. Denkfehler: Garantie ist dasselbe wie Gewährleistung.

Für alle Waren besteht eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Macht das Produkt innerhalb dieser Zeit Mätzchen, die nicht auf falschen Gebrauch oder Verschleiß zurückzuführen sind, muss der Händler die Ware reparieren oder zurücknehmen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, wenn der Hersteller eine Garantie auf sein Produkt gibt – denn so liegt bei Schäden die Beweislast nicht beim Kunden, sondern beim Hersteller.

Tipp: Kostenpflichtige Zusatzgarantien, die nicht deutlich mehr leisten, als ohnehin von der Gewährleistung abgedeckt ist, lohnen sich vor allem bei Elektronik. Hier ist es besonders schwierig, einen falschen Gebrauch auszuschließen. 

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

8. Denkfehler: Eine Restaurant-Reservierung ist nicht bindend.

Nicht benötigte Tischreservierungen sollte man rasch stornieren. Denn obgleich es unwahrscheinlich ist, dass der Wirt euch für den umsonst freigehaltenen Platz zur Kasse bitten wird – theoretisch dürfte er das.

Tipp: Auch telefonische Reservierungen sind Verträge. Sei damit nicht allzu nachlässig und storniere sie rechtzeitig, bevor dem Wirt eine mögliche Einnahme entgeht.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

9. Denkfehler: Eltern müssen für Abo-Verträge des Kindes geradestehen.

Minderjährige sind nur in einem sehr beschränkten Maße geschäftsfähig. Das heißt: Sie dürfen lediglich ihr Taschengeld ausgeben – und auch das bloß zu dem Zweck, für den es die Eltern bestimmt haben. Vor allem jedoch dürfen Kinder keine Abo-Verträge abschließen und Ratenzahlungen vereinbaren, selbst wenn die Beträge noch so klein sind.

Tipp: Beobachte gut, wo sich dein Kind im Internet bewegt, und behalte die Smartphone-Rechnung im Auge. Hat sich dein Kind älter gemogelt, um einen Vertrag abzuschließen, ist dieser dennoch unwirksam. Schreibe dem Unternehmen, dass dein Kind minderjährig ist, und widerrufe den Vertrag. Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Ausstehende Rechnungen niemals bezahlen, da das als Bestätigung des Kaufvertrags gedeutet werden könnte.

An dieser Stelle befindet sich ein externer Inhalt von Flickr.com-Bild der von unserer Redaktion empfohlen wird. Er ergänzt den Artikel und kann mit einem Klick angezeigt und wieder ausgeblendet werden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir dieser externe Inhalt angezeigt wird. Es können dabei personenbezogene Daten an den Anbieter des Inhalts und Drittdienste übermittelt werden.

Ob im Laden oder im Internet – nicht immer ist jedem Kunden klar, was sein gutes Recht ist oder wo er auf die Nachsicht des Händlers hoffen muss. Jetzt weißt du immerhin etwas besser Bescheid und kannst ärgerlichen Situationen vorbeugen.

Wusstest du übrigens, dass mit einigen Tricks das Einkaufen im Ladengeschäft genauso bequem sein kann wie Online-Shopping? Dieser Artikel zeigt dir 7 clevere Tricks, wie man das Beste aus seiner Shopping-Tour herausholt

Quelle: verbraucherzentrale.nrw
Vorschaubilder: ©flickr/williamnyk ©flickr/michael_swan