Eine Wohnungsauflösung ist immer dann erforderlich, wenn jemand verstorben oder z.B. in ein Heim umgezogen ist. Den Angehörigen fällt dann die Aufgabe zu, die Wohnung oder das Haus leerzuräumen.
Weil jede Wohnung aber mit zahlreichen Erinnerungen und privaten Erlebnissen verbunden ist, fällt eine solche Haushaltsauflösung den Angehörigen oft schwer. Wie du die Entrümpelung am besten organisierst und warum es sich lohnen kann, mit der Auflösung der Wohnung ein professionelles Unternehmen zu beauftragen, erfährst du in diesem Artikel.
Was passiert bei einer Haushaltsauflösung?
Bei einer Wohnungsauflösung wird der gesamte Hausrat eines Verstorbenen entrümpelt. Sämtliche Möbel, die Einrichtung und die persönlichen Gegenstände werden verkauft, verschenkt oder entsorgt. Am Ende bleibt eine leere Wohnung, die durch neue Mieter bezogen oder verkauft werden kann.
Wer darf einen Haushalt auflösen?
Im Todesfall geht sämtlicher Besitz eines Menschen an die Erben. Dazu gehören nicht nur Geld und Wertgegenstände, sondern auch der komplette Haushalt. Die Erben entscheiden dann, was mit dem Hausrat geschieht und ob sie Einrichtungsstücke behalten oder eine Haushaltsauflösung vornehmen wollen.
Achtung: Schlägst du das Erbe aus, hast du kein Recht, den Haushalt aufzulösen und darfst die Wohnung auch nicht mehr betreten. Die Schlüssel zur Wohnung müssen dem Vermieter übergeben werden.
Mietvertrag kündigen oder nicht?
Handelt es sich bei der Wohnung des Verstorbenen um eine Mietwohnung, können die Erben entscheiden, ob sie die Wohnung kündigen oder übernehmen wollen. Angehörige haben in Deutschland grundsätzlich die Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen. Sie müssen sich dann lediglich als Hauptmieter im Mietvertrag eintragen lassen.
Sonderkündigungsrecht wahrnehmen?
Nach § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gilt im Todesfall ein Sonderkündigungsrecht. Dazu muss der Mietvertrag des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dem Tod gekündigt werden. Anschließend bleiben in der Regel drei Monate Zeit, um die Wohnung zu entrümpeln.
Achtung: Auch Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht bei Tod des Mieters. Sie benötigen dafür aber schwerwiegende Gründe, wie z.B. eine hohe Lärmbelästigung durch die Erben.
Wie man bei einer Wohnungsauflösung genau vorgeht und welche Möglichkeiten es gibt, erfährst du auf der nächsten Seite.