Beim Spazierengehen sind dir bestimmt auch schon einmal Flaggen aufgefallen, die an Balkonbrüstungen, Fenstern oder in Gartensparten hängen. Egal, ob Piratenflagge, Nationalflagge oder das Banner des Lieblingsfußballvereins – die textilen Windschmeichler drücken Zugehörigkeit, Gemeinschaft und Fanliebe aus. Doch ist es eigentlich erlaubt, privat Flaggen zu hissen?
Mein Grundstück – meine Regeln! Doch so einfach ist es nicht. Wenn du im Privaten eine Flagge hissen möchtest, solltest du einige Dinge beachten. Im Zweifelsfall kann es sonst nämlich ziemlich teuer werden!
Flaggen hissen – Das musst du wissen!
In deinen eigenen vier Wänden kannst du grundsätzlich machen, was du willst, sofern dein Tun andere Menschen nicht beeinflusst. Da Flaggen dem eigentlichen Zweck dienen, über eine größere Distanz Informationen zu vermitteln, gibt es für das öffentliche Hissen auch im privaten Bereich einige Richtlinien, die du kennen solltest.
Dies gilt für Hausbesitzer
Prinzipiell darfst du als Hausbesitzer in deinem Garten einen Fahnenmast aufstellen. Meist ist dieser bis zu einer Größe von 10 Metern genehmigungsfrei. In einigen Bundesländern bedarf es auch darunter einer generellen Aufstellgenehmigung. Der Nachbar hat hier übrigens kein Mitspracherecht, auch wenn ihm wehende Fahnen im angrenzenden Garten missfallen.
Achte beim Aufstellen des Fahnenmastes darauf, dass der Mast einbetoniert oder auf andere Weise fest im Boden verankert wird, damit er auch bei Sturm nicht umfallen kann.
Das müssen Mieter und Schrebergärtner beachten
Grundsätzlich ist es Mietern gestattet, an den Fenstern oder der Balkonbrüstung eine Flagge zu befestigen, außer der Vermieter macht hierzu im Mietvertrag konkrete Angaben. Befindet sich das Mietshaus beispielsweise an einer belebten Einkaufsstraße, kann der Vermieter das Beflaggen aus optischen Gründen verbieten.
Sollte das Hissen einer Flagge erlaubt sein, musst du diese ausreichend befestigen, sodass sie nicht herunter wehen kann. Zudem sollte sie deinen Nachbarn nicht beeinträchtigen. Wenn du eine entsprechende Halterung anbringen möchtest, frage zuvor besser deinen Vermieter, ob dies gestattet ist.
Als Schrebergartenbesitzer musst du vor dem Hissen einer Flagge grundsätzlich eine Genehmigung beim Vorstand einholen.
Welche Flaggen dürfen gehisst werden und welche nicht?
Solltest du eine Flagge hissen, auf der Werbung für ein Unternehmen abgebildet ist, besteht eine Genehmigungspflicht. Diese erhältst du bei dem Bauamt deiner Kommune oder Gemeinde.
Neben Spaßflaggen aller Art darfst du auch Nationalflaggen auf deinem Grundstück hissen. Das Hissen der Deutschlandflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt. Deshalb steht jedermann die Führung der Bundesflagge frei – solange sie als staatliches Symbol nicht verunglimpft wird.
Die Deutschlandflaggen, auf denen ein Wappen oder der Bundesadler zu sehen sind, darfst du hingegen nicht als Privatperson verwenden. Sie sind offizielle Dienstflaggen und nur den Bundesbehörden vorbehalten. Wenn du das missachtest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit und musst mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen (§ 17 Abs. 1 OWiG).
Du darfst auch Flaggen anderer Nationalitäten öffentlich hissen. Achte darauf, dass diese ebenfalls ohne zusätzliche Wappen und Symbole sind und erkundige dich sicherheitshalber im Vorfeld, ob es der entsprechende Staat erlaubt, seine Nationalflagge außerhalb des eigenen Landes zu hissen.
Generell verboten ist das Hissen von Flaggen, die einen politisch extremistischen oder nationalsozialistischen Bezug haben oder auf denen entsprechende Symbole zu sehen sind, wie zum Beispiel die Hakenkreuzflagge. Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen kann allgemein nach § 86a des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden.
Hättest du gewusst, dass man auf so viele Sachen achten muss, wenn man als Privatperson eine Flagge hissen möchte?
Quelle: t-online.de
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