Im Urlaub schnell mal einen Schnappschuss machen oder im Supermarkt den Partner mit einem Bild nach den richtigen Cornflakes fragen: Diese Situationen hat bestimmt jeder schon einmal erlebt. Wusstest du, dass du in diesen Momenten unter Umständen etwas Verbotenes tust? Erfahre hier, wann du Schnappschüsse machen darfst und wann du das Handy oder den Fotoapparat lieber in der Tasche lassen solltest.
Fotoverbot: allgemeine Regelungen
Regelungen zu Fotografien und Videomaterial sind in Deutschland im Kunsturhebergesetz festgeschrieben. Es schützt Persönlichkeits- und Urheberrechte der abgebildeten Personen und das „Kunstwerk“ an sich. Außerdem gibt es das sogenannte Hausrecht. Dieses greift an nicht öffentlichen Orten wie Kinos und Geschäften. Aber wie ist es auf deinen Reisen?
Die Panoramafreiheit (§ 59 UrhG)
In Deutschland gilt die sogenannte „Panoramafreiheit“. Das bedeutet, dass man Gebäude von außen ohne Genehmigung fotografieren darf – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Schnappschuss. Dieser wird im Gesetz so definiert: „… wenn keine Hilfsmittel wie ein sehr hohes Stativ, eine Leiter oder Ähnliches zur Entstehung des Bildes verwendet wurde.“ Außerdem muss das Bild an einem frei zugänglichen, öffentlichen Platz gemacht worden sein.
Drohnenaufnahmen sind ohne Einverständnis erlaubt, wenn das Bild- oder Videomaterial Dinge zeigt, die theoretisch auch ohne Drohne frei zugänglich bzw. sichtbar sind. Nicht zugängliche Innenhöfe von Gebäuden sind beispielsweise verboten.
Das Recht am eigenen Bild (§ 22 KunsturhG)
Generell gilt, dass jeder Mensch das Recht an jeder Art von Bildmaterial hat, das von ihm erstellt wird. Es ist jedoch per se nicht verboten, etwa auf Reisen an einer Touristenattraktion für private Zwecke ein Bild aufzunehmen, auf dem zufällig auch andere Menschen zu sehen sind. Erst wenn man das Bild – auch auf Instagram und Co. – veröffentlichen möchte, muss die Genehmigung aller erkennbaren Personen eingeholt werden.
In privaten Bereichen wie dem Schlafzimmer oder dem Badezimmer ist schon die Aufnahme anderer Personen strafbar, da sie als besonders geschützte Räume gelten. Kinder darf man generell nicht ohne das Einverständnis der Eltern fotografieren. Ab dem Alter von 7 Jahren können die Kinder gemeinsam mit den Eltern entscheiden, ob sie fotografiert werden möchten.
Irrglaube: Dass man Bilder mit mehr als 10 Personen auch ohne Einwilligung veröffentlichen darf, ist ein Mythos. Einzige Ausnahme sind Großveranstaltungen wie Konzerte: Dort muss man damit rechnen, dass (Presse-)Fotos angefertigt werden. In dem Fall kann man im Nachhinein keine Unterlassungsklage einreichen.
Die Strafe bei einem Verstoß kann übrigens von einer Abmahnung bis zu einem Jahr Freiheitsentzug reichen. Daher sollte man in den folgenden 5 Situation (auf der nächsten Seite) genau abwägen, ob man die Kamera zückt.