3. Essen in Restaurants
In Zeiten von Instagram und Co. ist es zum Trend geworden, sein Essen per Foto mit seinen Followern zu teilen. Dabei kann es unter Umständen verboten sein, einen Schnappschuss zu machen und diesen im Internet zu teilen. Zum einen, wenn das Restaurant das Fotografieren in seinem Hausrecht explizit verbietet. Zum anderen, wenn das Essen so aufwendig angerichtet ist, dass es als Kunstwerk gilt. Dann muss der Koch oder die Köchin als Rechteinhaber die Veröffentlichung des Fotos vorher genehmigen.
