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Diese 6 Arbeiten im Garten sind eigentlich illegal

Wann darf man Hecken schneiden und kann man Laub einfach verbrennen? Für diese sechs Gartenarbeiten riskierst du ein Bußgeld.

Eine alte Frau jätet Unkraut in ihrem Garten.
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Die besten Ideen zur Gartengestaltung gibt es hier. (Zum Artikel nach unten scrollen.)

„In meinem Garten darf ich tun und lassen, was ich will!“, richtig? Falsch! Auch wenn der hauseigene Garten – zumindest gefühlt – das eigene Reich ist, gibt es doch ein paar Dinge, die man darin nicht tun sollte. Manche scheinbar harmlosen Gartenarbeiten und Tätigkeiten im Garten sind nämlich verboten bzw. ein Fall für den Bußgeldkatalog Umwelt. Hier erfährst du, bei welchen häufig vorkommenden Arbeiten es teuer werden kann.

Verbotene Gartenarbeiten: Dann droht ein Bußgeld

1. Auto waschen

Auch wenn es keine Gartenarbeit im engeren Sinn ist, gehört auch das Autowaschen auf dem eigenen Grundstück zum Thema Umweltvergehen im Garten. Das Autowaschen ist zwar nicht grundsätzlich verboten, laut der bundesweit geltenden Wasserschutzverordnung ist allerdings eine Autowäsche auf unbefestigtem Grund nicht erlaubt.

Ein blonder Junge in orangefarbenem T-Shirt wäscht ein Auto und lächelt in die Kamera.
Autowäsche auf dem Rasen kann teuer werden. Foto: Midjourney: Dieses Bild wurde mit der Hilfe einer KI erstellt.

Denn es besteht die Gefahr, dass das verschmutzte Putzwasser (egal, ob mit klarem Wasser oder mit Putzmitteln gewaschen wird) in den Boden eindringt und das Grundwasser verunreinigt. Um bei einer Autowäsche auf festem Grund auf der sicheren Seite zu sein und kein Bußgeld zu riskieren, muss man sich über die Regelungen der eigenen Gemeinde informieren.

2. Hecken schneiden

Die meisten Gartenbesitzer wissen, dass man Hecken nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar stark beschneiden darf. Aber nicht jeder weiß, dass es bis zu 50.000 Euro kosten kann, wenn man es außerhalb der Wintermonate macht. Denn das restliche Jahr über sind nur vorsichtige Form- und Pflegeschnitte erlaubt, die keine in der Hecke lebenden Tiere beeinträchtigen.

3. Bestimmte Schnecken bekämpfen

Man darf zwar Nacktschnecken, die sich im Garten breitmachen und die Pflanzen anfressen, mit Schneckenkorn aus Eisenphosphat und anderen Maßnahmen bekämpfen. Die Weinbergschnecke, die Gefleckte Weinbergschnecke und die Nordische Purpurschnecke jedoch werden durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt. Wenn man sie aus Versehen „miterwischt“, kann das ein saftiges Bußgeld zur Folge haben.

Eine Nahaufnahme von einer Weinbergschnecke auf einer Mauer.
Weinbergschnecken stehen unter Naturschutz. Foto: ihorhvozdetskiy – stock.adobe.com

4. Laub verbrennen

Wenn im Herbst wirklich viel Laub anfällt, ist das Verbrennen ein naheliegender Gedanke, um Ordnung zu schaffen. Allerdings ist das Verbrennen von Gartenabfällen – zu denen auch Laub zählt – in den meisten Bundesländern verboten und zieht eine Geldstrafe nach sich. Stattdessen soll man die Abfälle kompostieren. Manche Gemeinde legen allerdings Brenntage fest, an denen das Verbrennen gestattet ist. In anderen Orten kann man eine Sondergenehmigung beantragen, um das Laub selbst zu verbrennen. Hier hilft nur informieren.

5. Unkraut auf Wegen entfernen

Natürlich hat niemand etwas dagegen, dass man seine Gartenwege oder die Auffahrt von Unkraut befreit. Verboten ist auf solchen befestigten Flächen jedoch der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln. Ein derartiger Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann bis zu 50.000 Euro kosten. Übrigens: Nicht nur „harte Chemie“ ist verboten. Ebenso untersagt ist der Einsatz von Natron, Essig oder Salz auf versiegelten Flächen.

Unkraut mit Essig entfernen.
Wer Unkraut mit Essig bekämpft und erwischt wird, muss mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Foto: Richard – stock.adobe.com

6. Baum fällen

Wer einen Baum im eigenen Garten fällen möchte, muss sich vorher erkundigen, ob der Baum gegebenenfalls unter besonderem Schutz steht und gar nicht gefällt werden darf. Abgesehen von bestimmten Arten (das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland), sind auch Bäume mit einem Umfang von 60 bis 80 cm vom Gesetz geschützt, wenn es sich nicht um Obstbäume handelt.

Wie du an den Beispielen sehen kannst, sind es gar nicht so wenige Gartenarbeiten, vor denen man sich besser genau informiert, welche speziellen Regelungen im eigenen Wohnort gelten.

Alles zum Thema Gartenrecht und Gartenarbeit findest du hier:

Quellen: geo, bussgeldkatalog

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