5. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen?
Viele Veranstalter nehmen diesen Satz in ihre Teilnahmebedingungen mit auf, um zu verhindern, dass enttäuschte Teilnehmer über den Klageweg versuchen, an die Gewinne zu kommen. Christian Solmecke stellt allerdings klar, dass dieser Satz keinerlei rechtliche Wirkung habe. Wer einen Anspruch hat, darf hierzulande immer klagen, so der Anwalt. Der Rechtsweg dürfe demnach niemandem verboten werden.
Das Glück war auf deiner Seite und du wurdest für einen großen Gewinn ausgelost. Wenn du es dir recht überlegst, wäre dir eine dem Gewinn entsprechende Summe Bargeld aber deutlich lieber als der Sachgewinn. Ob man den Gewinn auch „umtauschen“ kann, erfährst du auf der nächsten Seite.