6. Gibt es einen Anspruch auf Bargeldauszahlung statt Sachgewinn?
Gewinner haben tatsächlich keinen Anspruch darauf, statt eines gewonnenen Sachwerts – z. B. Auto oder E-Bike – Bargeld ausgezahlt zu bekommen. Außer, diese Möglichkeit war in den Teilnahmebedingungen so vermerkt. Christian Solmecke rät Verbrauchern in einem solchen Fall zu folgendem Tipp: „Wer lieber das Geld möchte, kann den Sachpreis natürlich an sich nehmen und gewinnbringend verkaufen.“ Doch auch hier gilt es, das Kleingedruckte ganz genau zu lesen.
Ein gewonnenes Auto direkt zu verkaufen, ist oftmals vertraglich untersagt. Erfahre auf der nächsten Seite, worauf du achten musst.