Der Grünpfeil an der Ampel verspricht kurze Wartezeiten und fließenden Verkehr. Doch im Alltag erweist er sich oft als Bußgeldfalle: Fast 77 Prozent der Autofahrer machen nämlich einen entscheidenden Fehler, der nicht nur richtig Geld kostet, sondern auch einen Punkt in Flensburg einbringt.
Häufiger Fehler bei Grünpfeil an der Ampel
Die Grünpfeil-Regelung wurde am 1. März 1994 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Das Schild mit dem grünen Pfeil auf schwarzem Grund gehört damit zu den jüngsten Verkehrszeichen in Deutschland. Zumindest in Westdeutschland. Denn in der DDR gab es den Grünpfeil schon vorher – seit 1978, um genau zu sein.
Viele Autofahrer mögen den Grünpfeil, weil er die Wartezeit an roten Ampeln verkürzt. Diese Freude kann allerdings schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Beim Abbiegen bei einer roten Ampel mit Grünpfeil gibt es nämlich einen entscheidenden Punkt zu beachten, der offenbar vielen Autofahrern unbekannt ist.
Grünpfeil an der Ampel: So geht es richtig
Der Grünpfeil erlaubt das Rechtsabbiegen bei rotem Ampelsignal, solange dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet wird. Anders als beim leuchtenden Pfeilsignal muss man also nicht erst darauf warten, dass die Ampel auf Grün springt.
Doch ganz so einfach ist es nicht. Denn laut Straßenverkehrsordnung § 37 Abs. 2 gilt zunächst das rote Ampelsignal und das ordnet an: „Halt vor der Kreuzung!“ Im Gegensatz zum grünen Leuchtsignal muss das Auto also – wie bei einem Stoppschild – erst einmal an der Sichtlinie der Ampel anhalten. Und zwar für mindestens 3 Sekunden. Erst danach darf sich der Autofahrer vorsichtig an die Kreuzung herantasten. Querende Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge haben schließlich immer noch Vorrang.
Noch einmal zum Mitschreiben: An der Sichtlinie anhalten, auf drei zählen und erst dann an die Kreuzung herantasten!
So geht es richtig. Wer sich nicht an diese Regel hält und erwischt wird, dem drohen ein saftiges Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg.
Bußgelder für Missachtung der Grünpfeil-Regel
Autofahrer, die sich nicht an die korrekte Grünpfeil-Regel halten, müssen mit folgenden Bußgeldern rechnen:
- Nicht an der Sichtlinie angehalten: 70 Euro + 1 Punkt im Fahreignungsregister.
- Den freigegebenen Verkehr behindert: 100 Euro + 1 Punkt im Fahreignungsregister.
- Fußgänger oder Radfahrer behindert: 100 Euro + 1 Punkt im Fahreignungsregister.
- Fußgänger oder Radfahrer gefährdet: 150 Euro + 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Schaut man auf die Unfallstatistik, sind diese drakonischen Strafen nicht ganz unbegründet. Von den Grünpfeilen an Ampeln geht nämlich ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus. Weil so viele Autofahrer sich nicht an die korrekte Regel halten, zählen Ampeln mit Grünpfeil für Fußgänger und Fahrradfahrer zu den gefährlichsten Stellen im Straßenverkehr überhaupt. Aus diesem Grund wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Grünpfeile in deutschen Städten wieder abgebaut – sogar in den ostdeutschen Bundesländern.
Eine an sich gute Idee wird somit weitgehend wieder abgeschafft, weil sich zu wenige an die Regeln halten. Schade eigentlich.
Wie sich die Situation mit dem kürzlich eingeführten Grünpfeil für Fahrradfahrer entwickeln wird, muss sich erst noch zeigen.
Übrigens: Wer den Grünpfeil an der Ampel nicht nutzen möchte, darf stehen bleiben. Der Grünpfeil ist nur ein Angebot, kein Muss. Die Autofahrer in den hinteren Reihen sollten sich ihr Hupen also lieber verkneifen.
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Quellen: kreiszeitung, bussgeldkatalog
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