Der Herbst ist da und die Bäume verlieren nach und nach ihre bunten Blätter. Das bedeutet aber auch, dass das ganze Laub sowohl vom eigenen Grundstück als auch von den Gehwegen und Straßen entfernt werden muss. Viele Menschen greifen dafür zum Laubbläser – ohne zu wissen, dass ein simpler Fehler bei der Benutzung ein saftiges Bußgeld nach sich ziehen kann. Erfahre hier, an welche Regeln du dich beim Laubblasen unbedingt halten musst.
Laubbläser: Bei diesem Fehler drohen bis zu 50.000 Euro Bußgeld
Das Immissionsschutzgesetz des Bundes besagt, dass Laubbläser nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen dürfen. Darauf hat der Bezirk Reinickendorf im Nordwesten von Berlin abermals in einer Pressemitteilung hingewiesen. Der Grund hinter dieser Regel ist, dass die meisten Laubbläser bis zu 120 Dezibel laut sind. Geräte mit dem EG-Umweltzeichen „CE“ darfst du hingegen werktags von 7 bis 20 Uhr einsetzen.
Wer sich nicht an die Regeln hält und erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Eine solche Ordnungswidrigkeit kostet dich in den meisten Fällen bis zu 5.000 Euro. Wer den Laubbläser an einem Sonntag oder an einem Feiertag einsetzt, muss sogar mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
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Lieber traditionelle Gartengeräte nutzen
Julia Schrod-Thiel, Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt und Verkehr, rät dazu, besser auf den Laubbläser zu verzichten. „Ich möchte die Reinickendorferinnen und Reinickendorfer dazu aufrufen, auch die traditionellen Gartengeräte wie Besen, Rechen und Harke für die Laubentfernung zu nutzen, um einen positiven Beitrag für den Umwelt- und Tierschutz zu leisten“, sagt sie in der Pressemitteilung. Laubbläser und Laubsauger seien zwar zuverlässig und schnell, was die Laubentfernung anbetrifft – würden aber auch viel Energie verbrauchen, für Abgase sorgen und sowohl Insekten als auch andere Tiere gefährden.
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Überlege dir also in Zukunft gut, ob der Einsatz des Laubbläsers wirklich notwendig ist. Um kein unnötiges Bußgeld zu kassieren, solltest du dich aber in jedem Fall an die geltenden Regeln zur Laubbläser-Benutzung halten. Weitere Bußgeldfallen findest du in den folgenden Beiträgen:
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Quelle: t-online
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