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Mietrecht: 6 kuriose Fälle, die vor Gericht geklärt wurden

6 kuriose Fälle vor Gericht zeigen: Wer beim Mietrecht Anwalt und Gesetz zu Rate zieht, hat Klärungsbedarf.

„Vermieter schikaniert Mieter“, „Mann nimmt Rache an lauten Nachbarn“, „Mietnomaden tyrannisieren Familie“ – die Nachrichten sind voll von solchen Schlagzeilen, die eines zeigen: Mietverhältnisse sind nicht immer einfach.

Doch manchmal landen auch Streitigkeiten vor dem Kadi, die die Richter gehörig zum Schmunzeln bringen. So wie diese 6 kuriosen Mietrechtsfälle, bei denen man nur noch mit dem Kopf schütteln kann:

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1. Hund im Klo

In Hannover schloss ein Mieter seinen Hund im Gäste-WC ein und verließ die Wohnung. Vermutlich hatte der Mieter gehofft, dass der Hund hier keinen Schaden anrichten könne – aber der Hund war cleverer: Das geschickte Tier verstopfte zuerst das Waschbecken mit Klopapier, danach öffnete es den Wasserhahn. Bald schon troff den darunter wohnenden Nachbarn das Wasser durch die Decke.

Die Versicherung weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. Das Gericht jedoch sah in dem Vorfall lediglich eine Verkettung unglücklicher Umstände und sprach sowohl den Mieter als auch den Hund von jeglicher Schuld frei.

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2. Nebenkosten: Oktoberfest

Gestutzt hatte ein Mieter aus München, als er auf seiner Nebenkostenabrechnung die Kosten für einen Oktoberfest-Gutschein entdeckte. Der war als Dankeschön für den Hausmeister gedacht. „Ich zahl‘ doch für kein Rummelbesäufnis!“, dachte sich der Mieter, scheiterte aber vor Gericht.

Der Richter sah in dem Gutschein für 1 Maß Bier und 1/2 Hähnchen nicht nur eine völlig akzeptable Sonderzuwendung, vielmehr sei der Vermieter sogar recht sparsam gewesen: Immerhin seien auf der Wiesn bekanntlich 2 Maß Bier das Minimum.

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3. Igel-Freuden

Besonders tierlieb war eine Mieterin aus Berlin. Sie verwandelte ihre Wohnung kurzerhand in eine Pflegestation für notleidende Igel. Ihre Nachbarn zeigten dafür jedoch kein Verständnis. Sie beschwerten sich über die Geruchsbelästigung.

Leider konnte das Gericht nichts gegen die Beschwerde ausrichten. Denn Igel zählen zu den Wildtieren – und diese fallen nicht unter die Kleintierregelung. Merke: Ratten und Mäuse darf man zu Hause halten, Igel nicht.

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4. Beine wie ein Pferd

Das Alter schützt nicht vor Konflikten. Ein 83-jähriger Mann schwor auf ein ganz eigenes Hausmittel gegen seine Gelenkprobleme: eine Mischung aus Reinigungsmitteln, Schuhcreme und Pferdesalbe. Das Rezept verbreitete allerdings so einen ekelhaften Geruch, dass seine 89-jährige Vermieterin davon Schlafstörungen bekam.

Ein Gutachter bestätigte den bestialischen Gestank. Dem 83-jährigen Mieter durfte gekündigt werden.

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5. Schnarchprobleme

Gekündigt, weil der Vermieter schnarcht – so erging es einem Mieter in Sinzig. Sein Vermieter hatte Eigenbedarf angemeldet, da er jede Nacht einen ganzen Wald absäge und den Schlaf seiner Frau schützen müsse.

Der Richter hielt den Kündigungsgrund für rechtmäßig. Zumal der Vermieter nachweisen konnte, sich sogar ins Schlaflabor begeben zu haben, um sein notorisches Schnarchen in den Griff zu bekommen.

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6. Gut gezielt

Es gibt viele gute Gründe, im Sitzen zu pinkeln. Bei diesem kuriosen Mietrechtsfall kommt ein weiterer hinzu: Eine Frau zog vor das Amtsgericht Wuppertal, weil ihr Nachbar – ein überzeugter Stehpinkler – beim Wasserlassen stets so in die Keramikschüssel zielte, dass dadurch ein durchdringendes Plätschergeräusch entstand. Davon fühlte sich die Mieterin belästigt.

Die Klage wurde allerdings mit dem Hinweis abgewiesen, dass „die Toilettenbenutzung zwangsläufig mit einer Geräuschentwicklung verbunden“ sei, falsche Urinier-Technik hin oder her.

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„Wer nicht klagt, der nicht gewinnt“ – frei nach diesem Motto erlebt man im Gerichtssaal die skurrilsten Beispiele des Zusammenlebens zwischen Mietern, Nachbarn und Vermietern.

Dass auch das Arbeitsleben sehr bunte Blüten tragen kann – von überwachten Toiletten bis zu peinlichen Geschäftswagen – zeigt dieser Artikel über 10 lustige Fälle, in denen Arbeitnehmer Recht bekamen.

Vorschaubilder: ©flickr/eef ink ©imgur/Surelookbegrand