Für alle, denen beim Anblick ihres Nachbarn „das Messer in der Hose aufgeht“, aber auch für diejenigen, die eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihren Nachbarn haben, haben wir hier 10 Punkte zusammengefasst, die häufig zu Streit unter Nachbarn führen. Damit man weiß, was man selbst nicht machen sollte und was man vom Nachbarn erwarten darf.
Inhalt
- Streit mit Nachbarn: die 10 häufigsten Gründe
- Fehler 1: Hammerschlags- und Leiterrecht verwehren
- Fehler 2: Laubbäume zu nah am Nachbargrundstück pflanzen
- Fehler 3: Bäume auf der Grundstücksgrenze vernachlässigen
- Fehler 4: Überhängende Äste eigenmächtig abschneiden
- Fehler 5: Fremdes Obst pflücken
- Fehler 6: Zu oft grillen
- Fehler 7: Sich in die Rasenpflege einmischen
- Fehler 8: Videoüberwachung
- Fehler 9: Katzen des Nachbarn Zutritt verbieten
- Fehler 10: Beleidigende Gartenzwerge aufstellen
Streit mit Nachbarn: die 10 häufigsten Gründe
Grundsätzlich verlangt der Gesetzgeber von Nachbarn, dass sie sich um ein gutes Verhältnis bemühen. Das heißt, selbst wenn der Nachbar einen oder mehrere der folgenden Fehler begeht, sollte man erst einmal tief durchatmen und das Gespräch mit ihm suchen. Wenn das nicht hilft, bleibt als Nächstes immer noch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens.
Fehler 1: Hammerschlags- und Leiterrecht verwehren
Wenn der Nachbar auf seinem Grundstück Reparaturen oder andere Arbeiten durchführen möchte und dies nur vom Nachbargrundstück aus tun kann bzw. der Aufwand und die Kosten unverhältnismäßig hoch wären, wenn er es von seinem eigenen Grundstück aus machen würde, ist man dazu verpflichtet, ihm Zugang zu gewähren. Das gilt auch für das Aufstellen notwendiger Geräte und das Abladen von Baustoffen. Allerdings muss der Nachbar solche Maßnahmen mindestens einen Monat vorher ankündigen.
Fehler 2: Laubbäume zu nah am Nachbargrundstück pflanzen
Wenn die eigenen Bäume zu nah am Nachbargrundstück stehen und dementsprechend im Herbst das Laub hauptsächlich im Nachbargarten landet, kann es sein, dass man zur Zahlung einer „Laubrente“ verpflichtet wird. Diese Regelung greift aber nur, wenn der Nachbar über ein gewöhnliches Maß hinaus durch das Laub beeinträchtigt bzw. sein Grundstück verschmutzt wird.
Fehler 3: Bäume auf der Grundstücksgrenze vernachlässigen
Für Bäume, die direkt auf der Grenze von zwei Grundstücken stehen, sind beide Nachbarn verantwortlich. Wenn ein Baum beispielsweise morsch ist, umstürzt und einen Gebäudeteil zerstört, muss auch der nicht direkt betroffene Nachbar für die Reparatur mit aufkommen.
Fehler 4: Überhängende Äste eigenmächtig abschneiden
Man darf zwar verlangen, dass der Nachbar überhängende Äste seiner Bäume stutzt (sofern man durch sie wirklich beeinträchtigt wird). Aber man darf nicht unangekündigt selbst Hand anlegen. Erst wenn der Nachbar nach einer eingeräumten Frist nicht tätig geworden ist, darf man jemanden beauftragen oder die Äste selbst kürzen. Aber Vorsicht: Wenn die Arbeit nicht fachgerecht ausgeführt wird, kann der Nachbar Schadenersatz fordern.
Fehler 5: Fremdes Obst pflücken
Selbst wenn die vollhängenden Zweige des nachbarlichen Apfelbaums über den eigenen Zaun ragen, wäre es Diebstahl, sich am Obst zu bedienen. Nur wenn das reife Obst (von allein!) herunterfällt, darf man es aufheben.
Fehler 6: Zu oft grillen
Es gibt Menschen, die in der Grillsaison am liebsten jeden Tag grillen würden. Leider ist das nicht so ohne Weiteres möglich. Wenn man in einer Mietwohnung lebt, regelt unter Umständen die Hausordnung, wie oft gegrillt werden darf. Falls es keine solche Festlegung gibt, sollte man trotzdem darauf achten, es mit dem Grillen nicht zu übertreiben und seine Nachbarn nicht zu stören. Als Hausbesitzer sollte man natürlich ebenfalls Rücksicht auf seine Nachbarn nehmen.
Da es keine bundesweite gesetzliche Regelung gibt, kann man sich nur über regionale Urteile zu Grillstreitfällen und in manchen Regionen über das Immissionsschutzgesetz informieren, wie der rechtliche Rahmen aussieht.
Fehler 7: Sich in die Rasenpflege einmischen
Kaum zu glauben, aber wahr: In Deutschland besteht keine Rasenmähpflicht! Das heißt, auch wenn es einem in der Seele wehtut, den Wildwuchs im Garten des Nachbarn zu sehen, kann man nichts dagegen tun.
Lesetipp – Sonntags Rasen mähen: Das sagt das Gesetz
Fehler 8: Videoüberwachung
Natürlich kann einem niemand verbieten, das eigene Haus oder Grundstück mit einer Überwachungskamera zu filmen, um sich zum Beispiel vor Einbruch oder Vandalismus zu schützen. Wenn die Kamera jedoch das Nachbargrundstück erfasst, verletzt dies das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn und er kann verlangen, dass die Kamera abgebaut oder zumindest anders eingestellt wird.
Fehler 9: Katzen des Nachbarn Zutritt verbieten
Auch wenn man selbst keine Katzen mag, muss man es dulden, dass die Katze(n) des Nachbarn frei umherstreifen und auch das eigene Grundstück betreten. Allerdings gibt es Grenzen für die Duldungspflicht, zum Beispiel wenn es mehr als zwei Katzen sind und sie sich unzumutbar verhalten (Beete umwühlen, das Grundstück verschmutzen, etc.).
Fehler 10: Beleidigende Gartenzwerge aufstellen
Was auf den ersten Blick wie ein harmloser Spaß aussieht, kann ernste Konsequenzen haben. So gibt es ein Urteil darüber, dass sogenannte Frustzwerge (Gartenzwerge, die zum Beispiel den „Stinkefinger“ zeigen oder ihren nackten Hintern herausstrecken) nicht aufgestellt werden dürfen, wenn sie den Nachbarn beleidigen sollen und eine ehrverletzende Wirkung haben.
Wenn bei den genannten Gründen für Nachbarschaftsstreit dein Problem noch nicht dabei war, kann dir übrigens ein Blick in das geltende Nachbarrechtsgesetz in deinem Bundesland weiterhelfen.
- Lesetipp – Wissenswertes und Hilfreiches zum Thema Nachbarn:
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Quellen: mdr, test
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