Der allwöchentliche Gang zum Supermarkt ist für die meisten von uns eine Selbstverständlichkeit. Jedoch machen sich nur die wenigsten darüber Gedanken, ob z.B. Gewohnheiten wie das Naschen einer Weintraube oder das Riechen am Inhalt einer Shampooflasche überhaupt erlaubt sind.
Die Stiftung Warentest hat sich deshalb einmal genauer angeschaut, welche Verbote, die den meisten Kunden gar nicht bekannt sind, es in Supermärkten gibt. Die 10 am häufigsten begangenen „Straftaten“ haben wir hier aufgelistet. Sie werden dich sicherlich überraschen.
Diese 10 Dinge sind im Supermarkt verboten
1. Gefundenes Geld behalten
Geld, das du im Supermarkt zum Beispiel auf dem Boden findest, darfst du zwar aufheben, aber nicht einstecken. Denn rechtlich gesehen gilt es als Besitz des Supermarktes und muss dem Betreiber ausgehändigt werden.
2. Am Shampoo schnuppern
Es ist grundsätzlich nicht verboten, am Shampoo oder am Duschgel zu schnuppern. Allerdings nur, wenn sich die Verpackung wieder ohne Schaden schließen lässt. Ist das nicht möglich, solltest du nach Testern Ausschau halten, die für einige Produkte, zum Beispiel Parfums, bereitstehen.
3. Verpackungen öffnen
Wenn man sich vor dem Kauf eines Produktes unsicher ist, wirft man gerne mal einen Blick ins Innere der Verpackung. Solange das Produkt und die Verpackung dabei unbeschadet bleiben, ist es in der Regel auch gar kein Problem. Schwierig wird es allerdings bei Lebensmitteln. Da solltest du es vermeiden, die Verpackung zu öffnen. Denn aufgrund der Hygienebestimmungen dürfen geöffnete Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und man könnte dich somit dafür zur Kasse bitten.
4. Großeinkäufe tätigen
Sonderangebote werden von manchen Menschen gleich in rauen Mengen gekauft. Die Abgabe von Angebotsware und auch der meisten anderen Produkte ist allerdings auf eine bestimmte Anzahl pro Kunde beschränkt. Damit gewährleistet der Betreiber, dass auch andere Kunden noch Exemplare dieses Produkts kaufen können.
5. Nur mal kurz probieren
Gerade Weintrauben probieren viele Kunden gerne, bevor sie die ganze Packung kaufen. Strenggenommen handelt es sich dabei aber um Diebstahl, da die Ware in dem Moment des Naschens noch nicht bezahlt ist. Auch wenn es sich nur um eine kleine Traube handelt, ist sie Eigentum des Supermarktes.
6. Den Einkaufswagen mit nach Hause nehmen
In Großstädten sieht man dieses Phänomen etwas häufiger als in ländlichen Regionen. Einige Menschen schieben ihre Einkäufe im Einkaufswagen bis vor die Haustür. Auch wenn man natürlich vorhat, den Einkaufswagen wieder zurückzubringen, ist es dennoch Diebstahl. Es werden pro Jahr etwa 100.000 Einkaufswagen in Deutschland entwendet, wodurch den betroffenen Händlern ein erheblicher Schaden entsteht, zumal die Wagen heute voller Raffinessen stecken. Kaufe beim nächsten Mal also besser nur so viel, wie du auch allein tragen kannst.
7. Beschädigte Produkte nicht melden
Fast jedem ist im Supermarkt schon einmal etwas zu Bruch gegangen. Die Regale sind voll und die Gänge meistens sehr eng. Dennoch bist du selbst dafür verantwortlich, wenn etwas kaputtgeht, und du solltest auch dafür geradestehen. Meistens drücken die Händler ein Auge zu und du musst den Schaden nicht ersetzen. Du solltest dir aber bewusst sein, dass das reine Kulanz ist und dich der Betreiber bei einem größeren Schaden durchaus dazu auffordern kann, Schadenersatz zu leisten.
8. Die Ware schon vor dem Bezahlen öffnen
Du hast großen Durst und öffnest die Wasserfasche bereits im Laden, noch bevor du sie bezahlt hast? Erlaubt ist das nicht. Denn der Händler weiß in dem Moment nicht, ob du sie nicht doch wieder in den Gang stellen wirst oder womöglich auch einfach einpackst. Das Gleiche gilt für Naschereien aus der Gummibärchen-Tüte. Öffne die Ware erst, nachdem du sie auch wirklich gekauft hast.
9. Sämtliches Kleingeld loswerden
Dein Portemonnaie ist voller Münzen, die du gerne an der Kasse loswerden willst? Im Prinzip ist das kein Problem, du solltest allerdings nicht zu viele herauskramen. Das Personal an der Kasse ist nämlich nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Das gilt auch, wenn du z.B. nur eine Kaugummipackung mit einem großen Schein bezahlen willst. Das Kassenpersonal darf dich darauf aufmerksam machen, dass das nicht möglich ist.
10. Einkäufe in der eigenen Tasche zur Kasse bringen
Auch das ist im Supermarkt streng genommen verboten und kann dir als Diebstahl ausgelegt werden. Dem Händler ist in diesem Fall nicht klar, ob du die Ware auch wirklich bezahlen wirst. In aller Regel bekommst du aber selten Probleme, wenn deine Tasche unverschlossen ist und du sie an der Kasse entleert vorzeigst.
Jeder von uns hat sicherlich schon einmal das ein oder andere Träubchen genascht oder den gefundenen Euro eingesteckt. Oftmals hat dies auch keine Konsequenzen, weil der Betreiber kulant ist und möchte, dass man wiederkommt. Doch jetzt weißt du genau, was im Supermarkt verboten ist und wie du dich richtig zu verhalten hast, damit du garantiert keine Schwierigkeiten bekommst.
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