9. Vermieter mit Zweitschlüssel
Wird man sonntagmorgens geweckt, weil der Vermieter im Schlafzimmer steht, kann das nur eines bedeuten: Er hat einen Zweitschlüssel. Tatsächlich glauben zahlreiche Vermieter, sie hätten ein Anrecht auf einen Zweitschlüssel – immerhin handele es sich ja um ihr Eigentum. Doch das ist ein Irrtum. Wer seine Wohnung vermietet, tritt entscheidende Nutzungsrechte an den Mieter ab.
Ähnlich verhält es sich übrigens auch mit den Gemeinschaftsräumen und dem gemeinsam genutzten Garten: Diese Flächen darf der Vermieter nicht einfach für sich beanspruchen, zum Beispiel, um seinen privaten Sperrmüll dort abzustellen.
Es gibt somit einige Dinge, die man sich als Mieter nicht gefallen lassen muss. Bei allen Beschwerden empfiehlt es sich jedoch, immer zuerst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bevor man die Miete kürzt oder Rechtsmittel einlegt. Denn von einem guten Mietverhältnis profitieren immerhin beide Parteien.
Mehr über Mieter und Vermieter:
- 7 Tricks von Vermietern, mit denen sie dich abzocken wollen
- Wohnungsübergabe: 6 Fallen, auf die Mieter achten müssen
- Gericht ordnet an: Mieter dürfen nicht im Stehen duschen
Quellen: mietminderung, t-online, immowelt, mietrecht
Vorschaubilder: ©Flickr/ORAZ Studio ©Flickr/William Warby